Dem Denkmalschutz in Deutschland kommt in den letzten Jahren immer größere Bedeutung zu. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, besitzen eine einzigartige und wunderschöne Architektur. Sie belegen Werte wie Kultur, Zeitgeschehen oder nationale Identität.
Das Engagement in Denkmalschutz-Objekte bedeutet persönliche Leidenschaft verbunden mit dem Erhalt und Bewahren von Kulturerbe. Der Erwerber dieser Objekte nutzt darüber hinaus einen großen finanziellen Vorteil durch die erhebliche Minderung seiner persönlichen Steuerlast.
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, erfüllen eindeutige Voraussetzungen, die vom Amt für Denkmalschutz festgelegt werden. Denkmalschutz-Objekte müssen als „erhaltungswürdig“ eingestuft und „gelistet“ sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen.
Diese Denkmalschutz-Auflage gewährleistet die Anerkennung des Abzuges der gesamten Sanierungskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung. Diese Anerkennung der Sanierungskosten muss vom Finanzamt geprüft sein.
Diese Steuervorteile erhält sowohl der Kapitalanleger, der die denkmalgeschützte Immobilie vermietet, als auch derjenige Käufer, der die denkmalgeschützte Immobilie selbst bewohnt. Hier sind vom Finanzamt lediglich unterschiedliche Zeiträume für die steuerliche Absetzbarkeit festgelegt.
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