Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Telefon: 09721 - 14 67

Denkmalschutz 

 

Dem Denkmalschutz in Deutschland kommt in den letzten Jahren immer größere Bedeutung zu. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, besitzen eine einzigartige und wunderschöne Architektur. Sie belegen Werte wie Kultur, Zeitgeschehen oder nationale Identität.

 

Das Engagement in Denkmalschutz-Objekte bedeutet persönliche Leidenschaft verbunden mit dem Erhalt und Bewahren von Kulturerbe. Der Erwerber dieser Objekte nutzt darüber hinaus einen großen finanziellen Vorteil durch die erhebliche Minderung seiner persönlichen Steuerlast.

 

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, erfüllen eindeutige Voraussetzungen, die vom Amt für Denkmalschutz festgelegt werden. Denkmalschutz-Objekte müssen als „erhaltungswürdig“ eingestuft und „gelistet“ sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen.

 

Diese Denkmalschutz-Auflage gewährleistet die Anerkennung des Abzuges der gesamten Sanierungskosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung. Diese Anerkennung der Sanierungskosten muss vom Finanzamt geprüft sein.

 

Diese Steuervorteile erhält sowohl der Kapitalanleger, der die denkmalgeschützte Immobilie vermietet, als auch derjenige Käufer, der die denkmalgeschützte Immobilie selbst bewohnt. Hier sind vom Finanzamt lediglich unterschiedliche Zeiträume für die steuerliche Absetzbarkeit festgelegt.

 

Sie haben Fragen oder möchten eine kostenlose und unverbindliche Beratung?

 

Anrede:
 
Vorname*:
 
Name*:
 
Strasse:
 
PLZ/Ort*:
 
E-Mail*:
 
Telefon*:
 
Wann können wir Sie am besten erreichen:
 
Ihre Nachricht an uns:
 
Ich möchte Ihren Newsletter abonnieren
 
 
 
 

 

*erforderliche Angaben

Die von Ihnen angegebenen Daten werden von uns streng vertraulich behandelt, ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Unser Service – Ihr Gewinn

 

newsletter_39   Newsletter abonnieren